Wir behandeln Angehörige aller gesetzlichen Krankenkassen, Unfallverletzte als Partner der gesetzlichen Berufsgenossenschaften sowie Privat Versicherte.
Voraussetzung für die Behandlung ihrer „Krankheit“ bzw. Problematik ist eine ärztliche Verordnung (Rezept) nach den Richtlinien des Heilmittelkataloges. Die medizinische Notwendigkeit stellt Ihr Arzt/Facharzt fest!
 
 
 
 
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